Die Leitungskatasterdaten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die EVS AG muss vor Planungen und Grabarbeiten kontaktiert werden. Die EVS AG und der Planersteller haften nicht für allfällige Schäden. Vor dem Beginn der Grabarbeiten ist die genaue Lage durch die EVS AG bestimmen zu lassen.
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